Hallo liebe Schrauber,
mir wurde die TÜV Plakette verweigert mit dem angeblichen erheblichen Mangel "Lenkradschloss arretiert mit gestecktem Schlüssel". Dreht man den Schlüssel auf Position "1", geht alles einwandfrei und das Lenkrad entriegelt. Nur in der "0" Position, also wenn nur der Schlüssel eingesteckt ist, arretiert das Lenkrad. Dies war für mich immer völlig normal und ich kenne auch kein Auto, wo das Lankrad nur durch Einstecken des Schüsels frei gegeben wird. Wie das bei einer elektronischen Wegfahrsperre ist weiss ich nicht, hat meiner auch nicht. Aus dem Handbuch geht leider nichts hervor.
Daher die Frage stimmt das, das das Lenkrad nur durch einstecken des Schlüssels entriegeln muss, oder hat sich der Prüfer selber vertan?
Daten: Opel Astra F, Caravan Bj. 5/95, 0039 894, keine elektr. Wegfahrsperre.
Schon mal vielen Dank und Grüsse,
Kai